
Handtasche weg... was nun?
Zugegeben: Handtaschen und Jutebeutel gehören vielleicht nicht gerade zu den Dingen, die üblicherweise verloren gehen, aber sie sind oft im Visier der Straßendiebe – ein Jutebeutel sicher etwas seltener als eine Prada-Tasche.
Wenn diese schicke Fusion aus Tragetasche und Mode-Accessoire abhanden kommt, grenzt dies an eine Katastrophe, denn bekanntlich trägt die moderne Frau nicht nur ein paar Taschentücher mit sich herum, sondern allerlei wichtige Utensilien, deren Details der Männerwelt oft noch unerschlossen bleiben. Dies soll eine kleine Stütze sein, um beim Melden und späteren Wiederfinden der wichtigsten Gegenstände in einer Handtasche den Überblick zu behalten.
Personalausweis
Hier ist es wichtig, so schnell wie möglich den Verlust zu melden – vor allem, weil er Bundeseigentum ist.
Sperrung
Wer die Online-Funktionen (feiner ausgedrückt: “elektronische Identitätsfunktion”) des neuen Personalausweises nutzt, sollte nach einem Verlust sicherheitshalber den zentralen Sperr-Notruf wählen, um möglichen Missbrauch zu verhindern.
Sofort einen neuen beantragen? Was das Beantragen eines neuen Ausweises angeht, rät beispielsweise die Stadt Frankfurt dazu, etwa vier Wochen zu warten – sie tauchen wohl in den meisten Fällen wieder auf. So sparst du dir auch die Verwaltungsgebühr für einen neuen Ausweis.
Liegt ein Diebstahl vor, musst du dies zur Anzeige bringen. Andernfalls kann kein neues Ausweisdokument beantragt werden.
Führerschein Abwarten und …. nicht ohne fahren!
Auch hier ist es zunächst ratsam, etwa vier Wochen abzuwarten, weil Ausweisdokumente dank ihrer einfachen Zuordnung schneller auftauchen als die meisten anderen Verlustsachen. In dieser Zeit darfst du natürlich nur mit einem Übergangsführerschein fahren – sonst droht ein Bußgeld. Bei Diebstahl heißt es wieder: Anzeige bei der Polizei erstatten. Falls nach vier Wochen der lange ersehnte Wiedererhalt deines “Lappens” ausbleibt, musst du leider einen Ersatz beantragen.
EC- / Kreditkarte
m Falle eines Verlustes oder Diebstahls der EC- oder Kreditkarte ist rasches Handeln gefragt. Sofort sperren lassen. Als erstes sollte die Geldkarte schnellstmöglich gesperrt werden, um möglichem Missbrauch vorzubeugen. Hierzu bietet sich der zentrale Sperr-Notruf an, den du unter der 116 116 erreichst. Für Sperrungen aus dem Ausland gibt es neben der +49 116 116 noch eine besser erreichbare Alternative unter der Rufnummer +49 30 4050 4050 (Kosten abhängig vom Netzbetreiber). Ob dein Kreditinstitut unter den am Sperr-Notruf teilnehmenden Herausgebern ist, kannst du hier in Erfahrung bringen (Tipp: Suchfunktion nutzen). Um die Karte sperren zu lassen, wird – im Falle der Bankkarte – die Kontonummer benötigt und auch die Bankleitzahl ist für die schnelle Abwicklung von Vorteil. Für die Sperrung der Kreditkarte ist der Name des Kreditinstituts oder die Bankleitzahl ausreichend.
Melden, melden, melden
Unabhängig davon, ob die Karte gestohlen oder nur liegen gelassen wurde, solltest du den Verlust melden. Bei Diebstahl oder Raub muss bei der Polizei Anzeige erstattet werden.
Der Nutzen von Notizen
Es ist wichtig, dass du die Beweise sammelst für den Zeitpunkt, an dem du die Sperrung veranlasst hast. Wenn es um Ansprüche auf Schadensersatz geht, ist nämlich die Bank ab dem Zeitpunkt verantwortlich, an dem du die Sperrung veranlasst. Das Anrufprotokoll und die Anzeige bei der Polizei sind hier von Vorteil. Allgemein gilt: Um deinen Anspruch auf Schadensersatz durchsetzen zu können, darfst du vor und nach dem Abhandenkommen deiner Geldkarten nicht fahrlässig handeln. Was allerdings schon als fahrlässig gilt und was nicht, liegt im Ermessen der Justiz.